4,3 Sterne bei Google: Warum Sie dieses Ziel erreichen sollten!

Das sagen Makler, wenn man sie auf die fünf gelben Sterne bei Google anspricht: „Über schlechte Bewertungen ärgere ich mich total!“ – „Die Bewertungen sind doch eh alle nur gekauft.“ – „Liest doch keiner!“ – „Ich ignoriere das!“. Haben sie Recht? Und: Was denken Sie, kann man die Google-Noten einfach ignorieren?

Ein Kollege aus Vilshofen an der Donau hat plötzlich einen gelben Stern. Seine erste Google-Bewertung und dann so schlecht – das tut weh! Aber was dann passiert, ist frech!

Viele Immobilienmakler haben bereits Verträge mit Dienstleistungsbewertern, wie z.B. „Makler-Empfehlung“ oder „ProvenExpert“. Sie auch? Gleich erfahren Sie, warum Sie Google trotzdem nicht ignorieren dürfen. Und: Warum kritische Google-Rezensionen Risiko und Chance sind.

Außerdem: Die 7 ultimativen Skills für bessere Google-Noten!

  1. Können Google-Bewertungen das Ranking von Immobilienmaklern erhöhen?
  2. Wer liest Google-Bewertungen über Immobilienmakler?
  3. Beeinflussen Kundenbewertungen den Umsatz?
  4. Wie entsteht die Google-Durchschnittsnote? Was bewirkt der Daumen-Klick?
  5. Wie eröffnen Sie Ihren Business-Account?
  6. Woran erkennt man die Echtheit der Google-Rezensionen?
  7. Wie sind die Noten meines Mitbewerbers?
  8. Kann ich Google-Noten aktiv beeinflussen?
  9. Der negative Google-Eintrag – Risiko und Chance
  10. Wie lösche ich einen Eintrag? Der Fall Vilshofen
  11. Wie erhöhe ich die Schlagzahl meiner Google-Bewertungen?
  12. Kennen Sie die 7 ultimativen Skills für mehr Google-Noten?

Können Google-Bewertungen das Ranking von Immobilienmaklern erhöhen?

In einer Umfrage im Herbst letzten Jahres haben wir 860 Immobilienmakler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu einer Umfrage eingeladen, 342 haben mitgemacht. Auf die Frage, wie sie selbst als Verbraucher zu Bewertungsportalen stehen, definierten es 60% „als Belohnungsprinzip für gute Dienstleistung“ und „man sich hier als Verbraucher äußern könne“ (41,3%) oder sogar „andere Verbraucher warnen könne“ (23,8%). 13,8% zeigten sogar einen Hauch von Rachsucht „weil man damit schlechte Dienstleister abstrafen kann.“

Die Google-Suche nimmt mit einem Marktanteil von 90,8 % aller Suchanfragen die führende Rolle ein. Eine große Anzahl guter Bewertungen beweist, dass Kunden mit dem betreffenden Unternehmen zufrieden sind, weil es Qualität bietet. Daher belohnt Google die bei Käufern beliebten Unternehmen mit einer besseren Sichtbarkeit. Gute Anbieter sollen schließlich auch schnell gefunden werden.

Seit einigen Jahren widmet sich die größte Suchmaschine im Internet verstärkt Einträgen mit lokalem Bezug. In Google My Business können User lokale Unternehmen unter separaten Einträgen finden. Mit einem informativen, übersichtlichen und regelmäßig aktualisierten Eintrag bei Google My Business können Sie als Immobilienmakler Ihre Reichweite erhöhen und noch mehr Kunden gewinnen. Sie werden dann als eines von drei lokalen Unternehmen angezeigt („Local Pack“). Und je mehr User Sie positiv bewerten, desto besser wird Ihr Sterne-Rating.

Dass für Google inzwischen die Google My Business Anbieter wichtiger sind als die in den organischen Suchergebnissen aufgeführten, erkennt man daran, dass die lokalen Einträge vor den normalen stehen. Darüber hinaus nimmt das Local Pack fast die ganze Seite ein.

Die Anzahl der Sterne hat neben anderen Faktoren einen großen Einfluss auf das Google Ranking. Dafür gibt es einen wichtigen Grund: Einträge mit mehr Sternen springen dem Suchenden sofort ins Auge. Auch wenn sie nicht auf Platz eins stehen, wird sich ein qualitätsbewusster Verbraucher meist für den überwiegend positiv bewerteten Anbieter entscheiden. Anderen Suchenden ist der erste Eindruck Grund genug, diesen Anbieter zu wählen. Dass viele Sterne ein Eyecatcher sind, liegt außerdem daran, dass die drei Suchergebnisse ansonsten eher unauffällig sind.

In der Google Ranking Skala bezogen auf die lokale Suche befinden sich die Google My Business Signale mit 19 % auf dem ersten Platz. Dies ergab eine 2017 durchgeführte Studie der US-amerikanischen SEO Consulting Firma Moz. Sie sind Google wichtiger als die Backlink-Signale und die OnPage-Signale. Erklärung: Backlink-Signale sind Impulse, die Google erhält, wenn Webseiten sich untereinander verlinken und damit zeigen, dass Sie vernetzt sind. Onpage-Signale sind s.g. Sichtbarkeits-Faktoren, ausgehend vom Inhalt und Aufbau Ihrer Website.

Die Bewertungen (Review Signale) haben beim Local Pack eine Wertigkeit von 13 %. Um bei Google höher zu ranken, reichen übrigens 20 bis 30 echte Bewertungen.

Wer liest Google-Bewertungen über Immobilienmakler?

Die Frage ist: Wer liest sie nicht? Oder vielleicht besser: Lasse ich durch die Bewertungen meine Einstellung zu dem Makler beeinflussen? Ich bin ehrlich: Bevor ich gestern meinen ersten Wassersprudler bestellte, googelte ich erst mal nach einem Testbericht der „Stiftung Warentest“, dann nach Erfahrungsberichten und Noten von Kunden, in der Regel mache ich das gerne bei Amazon.

Was meinen Makler selbst? Wer liest sie, die Google-Bewertungen über Makler? 41,3% tippen auf „Käufer und Verkäufer“, 32,5% glauben, dass sich Eigentümer hier informieren und 23,8% meinten lapidar „jedermann“. Immerhin 2,5% glauben, dass sich niemand dafür interessiere. Das glaube ich definitiv nicht.

Mit Sicherheit liest man auch gerne Bewertungen, um eine vorgefasste Meinung bestätigt zu bekommen. Aber was, wenn mir im Bekanntenkreis ein Handwerker empfohlen wird. Google ich den dann. Ja, tue ich.

Aber ich gehe mit den Noten kritisch um. Besonders mit 1-Sterne-Noten ohne Kommentare oder mit nur wenigen Schlagworten, weiß ich durchaus einzuschätzen.

Und deshalb mein erster Rat an Sie als Immobilienmaklerin oder Immobilienprofi: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, arbeiten Sie aktiv damit (wie genau, erfahren Sie noch), aber ärgern Sie sich nicht all zu sehr, wenn es mal ungerechte Kommentare gibt. Die sind kein Weltuntergang, im Gegenteil: Sie machen Ihre guten Noten nur noch glaubwürdiger.

Beeinflussen Kundenbewertungen den Umsatz?

66% der deutschen Konsumenten halten Produktbewertungen für wichtig oder sehr wichtig. Das ergab eine Befragung des Consulting-Unternehmens Simon-Kucher & Partners. 20 % gaben an, aufgrund positiver Bewertungen mehr zu kaufen, 15% meinten, sie würden aufgrund von Bewertungen höherpreisige Produkte erwerben.

Das Spiegel Research Center der Northwestern University im amerikanischen Illinois hat sich im Juli 2017 ganze 57.000 Kundenbewertungen von anonymen Kunden und 65.000 Kundenbewertungen von verifizierten Käufern von mehr als 13.500 unterschiedlichen Produkten aus verschiedenen Kategorien angesehen und ausgewertet. Sie wollten wissen, welche negativen und positiven Einflüsse Bewertungen auf den Verkauf haben. Und: Sollten Unternehmen Käufer auffordern Bewertungen zu hinterlassen? Ihre Ergebnisse:

  • Kundenbewertungen können die Conversion-Rate um bis zu 270 % steigern (Conversion-Rate = Verhältnis zwischen Website-Besuchen und getätigten Transaktionen).
  • Top-Bewertungen ohne den Hauch einer Kritik wirken unglaubwürdig. 5 Sterne bzw. 100 % wirken hier nicht authentisch bzw. „sind zu gut, um wahr zu sein”. Die volle Sterne-Anzahl ist ihnen offenbar suspekt (Fake-Bewertungen).
  • Als ideal gilt ein Bewertungsbereich zwischen 4,0 und 4,7 auf einer Skala von 1-5. Dieser Bereich gilt als optimaler Grad an Authentizität. Alles darüber oder darunter beeinflusst die Kaufentscheidung tendenziell eher negativ.
  • Kritische Stimmen machen das Bild rund und sorgen für eine bessere Conversion-Rate als widerspruchsfreie Lobhudelei.
  • 82 % der Käufer lesen gezielt die negativen Bewertungen. So wie ich auch, siehe oben.

Wie entsteht die Google-Durchschnittsnote? Was bewirkt der Daumen-Klick?

Auf die Frage, wie die Durchschnittsrate bei Google zustande kommt, waren sich unsere Makler uneins. 50% waren sich unsicher, 21,3% vermuteten einen komplizierten Rechenalgorithmus. Sie können beruhigt sein: Dem ist nicht so.

Anders als bei Amazon berechnet Google die Durchschnittsnote ganz einfach durch die Addition der Sterne dividiert durch die Anzahl der Bewertungen. Bei der Anzeige der Bewertungen sortiert Google dann automatisch nach der Relevanz, der User kann auch selbst sortieren nach neuesten, höchsten und niedrigsten Bewertungen.

Und doch können Sie in Ihren eigenen Bewertungen etwas tun: Sie können diese Relevanz beeinflussen. Der Nutzer kann nämlich bewerten, ob er den Erfahrungsbericht als „hilfreich“ oder „nicht hilfreich“ einstufen möchte. Das geht mit dem Klick auf den blauen Daumen hoch-Button „Gefällt mir“. Das ergibt: Je mehr Daumen hoch, desto mehr Relevanz. Und so rutscht dieser Bericht in der Hierarchie nach oben.

Mein Tipp also: Bitten Sie Freunde, Familie, Bekannte, Mitarbeiter … bei Ihren guten Bewertungen den „Daumen hoch“ zu klicken. Ich denke, dies ist ein kleines zulässiges Hilfsmittel. Anders als der Kauf von guten Noten. Dazu aber gleich mehr.

Wie eröffnen Sie Ihren Business-Account?

Damit Sie aktiv auf Ihre Google-Bewertungen reagieren können, müssen Sie einen Google-Businessaccount eröffnen. Die meisten haben das vielleicht schon, deshalb hier nur ganz kurz:

Tippen Sie „www.google.com/intl/de_de/business“. Google My Business ist ein kostenloses Tool, mit dem Sie Ihre Onlinepräsenz auf Google, einschließlich der Google-Suche und Google Maps, verwalten können. Sollten Sie die Bestätigung direkt nach der Registrierung durchführen, sehen Sie auf der Seite über der Karte links oben, wo Ihr Unternehmen angepinnt ist, die Schaltfläche Post. Wenn die Angaben zu Ihrem Unternehmen stimmen, klicken Sie auf Post. Klicken Sie keinesfalls unten auf „Später bestätigen“.

Google schickt eine Postkarte an die angegebene Geschäftsadresse. Klicken Sie auf „Postkarte senden“. Nach wenigen Wochen erhalten Sie an Ihre Geschäftsadresse eine Postkarte von Google. Auf der Postkarte befindet sich ein Bestätigungscode, den Sie in Google My Business eingeben.

Woran erkennt man die Echtheit der Google-Rezensionen?

Als wir Makler fragten, ob sie die Google-Rezensionen für echt halten, waren wir überrascht. 42,5% glauben an gekaufte Bewertungen, 26,3% glauben an Racheakte (auch von der Konkurrenz), 16,3% vermuten Faker. Immerhin: Gut ein Drittel (36,3%) glauben ja, die sind echt.

Ein Makler aus dem Norden meint, Dienstleister mit nur drei, vier guten Noten habe wahrscheinlich Freunde und Bekannte gebeten, etwas Nettes zu schreiben. Und seine Kollegin aus München ergänzt noch, dass bei weniger als 50 Bewertungen die Quote der Manipulation wohlmöglich sehr hoch sei.

Im Webinar frage ich weiter und erfahre: Fast jeder zweite hat in den vergangenen Monaten schon Mal ein Angebot bekommen, gute Bewertungen kaufen zu können. Der Preis geht von 10 bis 100 Euro pro Bewertung. Was sagen Sie dazu? Nun, das muss jeder selbst für sich entscheiden. Tatsache ist aber, dass viele dieser „Serviceanbieter“ irgendwo in China sitzen und die Qualität dieser s.g. „Bewertungen“ im Sprachhabitus und der Rechtschreibung schnell als Fake erkennbar sind. Ist das dann nicht peinlich auf Ihrer Seite? Und versuchen Sie das dann wieder einmal löschen zu lassen. Viel Glück! Anders war es bei dem Makler aus Vilshofen. Der sollte 150 Euro für das Verschwindenlassen einer Bewertung bezahlen. Mehr dazu gleich.

Wie sind die Noten meines Mitbewerbers?

Kaum zu glauben, aber: 33,8 % unserer Makler aus der Umfrage antworten auf die Frage nach den Noten ihrer Mitbewerber: „Habe ich mir vor dieser Umfrage noch nie angeschaut!“ Das wundert mich. Sollte man nicht seine Mitbewerber im Blick haben. Was er auf über seine Homepage anbietet? Wie seine Referenzen sind? Wie aktiv er im Social Media ist und: Wie sein Google-Ranking und seine Bewertungen sind.

Immerhin, 41,3 % sagen, der Mitbewerber habe im Durchschnitt schlechtere Noten und nur 10% sieht beim Konkurrenten das Sterneplus.

Wie sieht’s bei den Maklern aus der Umfrage selbst aus: Über 21% haben zwanzig und mehr Bewertungen, 42% haben bis 10-20 Bewertungen, der größte Teil darunter mit weniger als vier Rezensionen (29%).

Und in Sternen? 23,8% haben drei Sterne, 60% vier Sterne und mehr. 16,3% sind traurig über ein bis drei Sterne oder gar keinen Eintrag. Die Frage, die sich da stellt: Haben die Null-Sterner überhaupt einen Account, siehe Kasten?

Kann ich Google-Noten aktiv beeinflussen?

Wie kann ich Käufer und Verkäufer dazu motivieren eine Bewertung auf Google zu schreiben? Viele haben kein eigenes Google-Konto und legen nur für mich auch keines an. Die traurige Wahrheit: Ohne Google-Konto keine Bewertung, leider!

In unserer Umfrage war die überwältigende Mehrheit der Makler der Meinung, es gäbe Möglichkeiten, die Google-Noten aktiv zu beeinflussen (73,8%) und wüssten nur gerne wie. Nun, hier werden sie es erfahren. Schon 22,5% arbeiten daran und haben Erfolg damit, zu diesem Viertel sollen auch Sie bald gehören. Dazu habe ich Ihnen am Ende die ultimativen sieben Tipps für bessere Google-Noten zusammengestellt.

Der negative Google-Eintrag – Risiko & Chance

Ein neuer Eintrag in Google, schnell schaut man hinein. Gute Nachrichten oder schlechte? 58,8% unserer Makler wissen, Google-Einträge können ein gutes Einkaufsargument sein und weitere 35% finden es grundsätzlich auch gut, nur 10% ignorieren die Einträge komplett oder interessieren sich nicht dafür. 10% ärgern sich über diese Funktion. In einer weiteren Frage meinen 45% der Immobilienprofis, dass ihre Google-Noten mit dem eigenen Kundenfeedback übereinstimmen, 35% klagen über schlechtere Noten als das persönliche Feedback der Kunden zum Beispiel aus Briefen.

Also nun: Ein neuer Eintrag, eine neue Sternebewertung hat Sie erreicht. Aber dann, was tun? Wir raten Ihnen dringend: Beantworten Sie jeden Eintrag. Jeden.

Das machen bereits 22,5% unserer befragten Makler (sehr klug!), 12,5% nehmen sogar regelmäßig ausführlich Stellung (noch viel besser!)

Aber leider: 15% nutzen nur gelentlich die Kommentarfunktion als Inhaber. Das ist: verschenktes Potenzial!

Nutzen Sie immer Ihre Möglichkeit der Stellungnahme, dazu können Sie als Eigentümer unter jedem Eintrag einen Kommentar veröffentlichen, weshalb es so wichtig ist, dass Sie einen Business-Account eröffnet haben.

  • Antworten Sie zeitnah. Am besten einen widerkehrenden Skill im Zeitplan einrichten
  • Geben Sie Fehler offen zu. Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Vorkommnisse zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben
  • Erklären Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um das Problem zu lösen. Zeigen Sie Wege auf, wie Sie mit Umständen umgehen, auf die Sie keinen Einfluss haben.
  • Entschuldigen Sie sich, wenn es angemessen ist, noch besser ist die Form der s.g. „recognition“ (Anerkennung), Beispiel: „Ich verstehe Ihren Unmut.“
  • Werden Sie niemals persönlich. Antworten Sie nur auf sachlicher Ebene
  • Bleiben Sie freundlich, aber selbstbewusst.
  • Respektieren Sie die Meinung des Rezensenten – nicht alle haben denselben Geschmack. Im Zweifel können Sie immer auf diese Tatsache zurückkommen.
  • Bedanken Sie sich stets auch für negative Bewertungen, wenn Sie auf diese antworten – solange diese sachlich und konstruktiv sind.
  • Halten Sie Ihre Antworten kurz.
  • Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch erscheinen Sie authentischer.

Hier zwei echte Fälle, die ich im Internet gefunden habe und die ich vorbildlich beantwortet finde:

Google-Eintrag: „Herr T*** ist eine sehr von sich eingenommene Person, arbeitet total hektisch und baut jede Menge Druck auf. Die Zuarbeiten der angeforderten Unterlagen war unbeschreiblich schleppend, dafür drängte er uns immer wieder in eine von ihm vermittelte Finanzierung. Das, lieber Herr T****, ist strafbar! Letztendlich hat er den Prozess solange verzögert, dass andere Interessenten den Zuschlag erhielten, weil diese auch noch einen höheren Preis zahlen wollten. Dazu kann ich nur Beileid aussprechen, denn der veranschlagte Preis von Herrn T*** ist definitiv überteuert, da die Immobilie in einem sehr schlechten Zustand war.“
Kommentar des Maklers: „Sehr geehrte Frau R., auch wir haben es sehr bedauert, dass der Kauf durch Sie nicht gelang. Sehr gerne hätten wir die Immobilie an Sie verkauft. Aufgrund unserer Erfahrung ist uns bekannt, dass einige Banken rascher verbindliche Finanzierungsbestätigungen ausstellen, andere hierfür wieder sehr viel Zeit benötigen. Zeit, die Kaufwilligen dann manchmal beim Kauf aufgrund diverser anderer Interessenten fehlt. Auch sind viele Banken mit den üblichen Finanzierungsunterlagen zufrieden, manche Banken wünschen darüber hinaus zusätzliche Unterlagen oder eine besondere Aktualität und die Besorgung dieser Unterlagen benötigt dann wieder zusätzliche Zeit. Wir bedauern diese zeitliche Verzögerung und geben somit unsere Erfahrungen bereits frühzeitig gerne an unsere Interessenten weiter, wie auch in Ihrem Fall geschehen. Eine Finanzierungs-vermittlung durch uns erfolgt nicht. Schade, dass der Kauf für Sie nicht gelang.“

Google-Eintrag: „Eine unverschämte Maklerin. Sie will mir bis jetzt meine Kaution nicht zurückzahlen. Beim Abgabetermin wurde ich von ihr sogar beschimpft.“
Kommentar der Maklerin: „Sehr geehrter Herr A. J., Ihre Unzufriedenheit bedauern wir. Für eine Rückzahlung der Kaution ist die Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel durch den Mieter erforderlich. Bei mehrwöchigem Verzug durch den Mieter diesbezüglich und ohne Erhalt des Schlüssels kann der Vermieter die Kaution nicht auszahlen. Dies ist gesetzlich geregelt. Eine Rückzahlung der Kaution ist erst nach Rückgabe der Schlüssel möglich. Gerne nehmen wir die Schlüssel – wie bereits mehrfach angeboten und vereinbart – entgegen und sind Ihnen beim weiteren Abschluss des Mietverhältnisses behilflich.

Merke: Kritische Google-Rezensionen sind Risiko und Chance. Versuchen Sie erst einmal die Person, die die Kritik äußert, auszublenden und lassen Sie Ihre negativen Gefühle außen vor. Konzentrieren Sie sich nur auf den Leser des Eintrags und passen Sie Ihren Kommentar an ihn an. Er muss danach verstehen, was vorgefallen ist und sein Vertrauen in Ihre Dienstleistung verstärken.

Ich habe für Makler ein Textpaket geschrieben, mit dem Sie auf Kritik von Interessenten und Eigentümern aber auch Lob reagieren können. Denn wichtig: Kommentieren Sie auch positive Einträge. Beispiel aus meinem Textpaket (Paketpreis 49 Euro, hier bestellen):

„Vielen Dank, liebe Mustermann’s, dass Sie sich nach unserer Besichtigung extra die Mühe gemacht haben, Ihre Erfahrungen über mich hier zu teilen. Menschen wie Sie motivieren mich für die schwierigen Tage in unserem Berufsalltag. Trotzdem das Haus diesmal nicht das Richtige war, hoffe ich aber, dass Ihnen in naher Zukunft Ihr Traumhaus begegnen wird. Ihre Name Mustermaklerin“

Wie lösche ich einen Eintrag? Der Fall Vilshofen

Google schreibt: „Beiträge, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt und relevant sind, sollten nicht gemeldet werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Händlern und Kunden nimmt Google keine Position ein, da wir nicht zuverlässig feststellen können, wer im Recht ist.“

Aber: Sie können Google-Rezensionen löschen lassen. Auch, wenn das sehr schwierig ist.

  • Gegen Google haben Sie einen Anspruch auf Löschung unwahrer Behauptungen oder solcher von “falschen” Kunden.
  • Google ist dazu verpflichtet auf Beanstandungen einzugehen (vgl. Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17).
  • Beispielkosten einer erfolgreichen Löschung: 190 Euro lt. Internetseite einer Anwaltskanzlei, die sich darauf spezialisiert hat.

In einem Beispielfall, der von vielen Kanzleien als Muster herangezogen wird, hat das Landgericht Hamburg dem Kläger, in dem Fall ein Gasthaus, Recht gegeben und die Beklagte, eine Bewerterin, musste den Eintrag löschen.

So sah der Eintrag aus: Ein Stern von A.K. ohne weiteren Kommentar.

Das Landgericht erkannte, dass der Leser davon ausgehe, dass die Bewerterin eine Kundin des Gasthauses gewesen sei. Der Gastwirt konnte anhand langer Recherchen beweisen, dass dies nicht der Fall sei und „keinerlei Berührungspunkte mit dem Gasthaus gehabt habe“. Das Landgericht Hamburg berief sich auf die Statuten von Google, die verlangen: „Eine Rezension muss ihre tatsächliche Erfahrung mit einem Unternehmen wiederspiegeln. Veröffentlichen Sie Rezensionen nicht, um die Bewertung (in Sternen) eines Unternehmens zu beeinflussen.“

Aufgrund des Fantasienamens „A. K.“ habe er, der Kläger, die Bewertung keinem seiner Kunden zuordnen können. Ihm und seinen Mitarbeitern sei auch keine Kundin mit diesem Namen bekannt. Er, der Kläger, habe die Aufträge und Rechnungen der letzten Jahre durchgesehen – über eine Gästedatenbank verfüge das Gasthaus nicht – und diesen Namen nicht gefunden, weshalb er davon ausgehe, dass es sich um die Bewertung eines Konkurrenten oder einer Person ohne Kundenkontakt handele.

Die Beklagte wurde verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (im Einzelfall bis zu 250.000,00 EUR) und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen der Beklagten) zu unterlassen 1-Stern-Bewertung bezüglich des Unternehmens des Klägers (…) zu verbreiten.

Sie können sich also wehren. Das kostet Zeit und Geduld und vielleicht Geld.

Eine andere Möglichkeit riet ich dem Makler aus Vilshofen. Bei ihm meldete sich nach dem 1-Sterne-Eintrag ohne Kommentar eine Agentur, die den Eintrag löschen wollte. 150 Euro sollte das kosten. Der Makler vermutete eine neue Art der Erpressung und auch ich bin mir nicht sicher, ob nicht genau diese Agentur die Negativ-Bewertung selbst im Netz platziert hatte. Dann wäre die Löschung natürlich ein Sekundenjob – und gut bezahlt.

Meine Empfehlung: Agieren statt ignorieren und Kommentarfunktion nutzen. Hier ein weiterer Text aus meinem Google-Paket für Immobilienmakler.

„Sehr geehrter Herr ???: Sie bewerten meine Leistungen mit einem Stern ohne weitere Angaben und das anonym ohne Namensnennung. Ich bedaure, dass Sie mit meiner Dienstleistung nicht zufrieden sind. Was kann ich besser machen, wenn ich nicht weiß, worum es geht. Vielleicht schreiben Sie mir direkt an name@muster-immobilien.de oder rufen mich an. Ihr Name Makler“

Wie erhöhe ich die Schlagzahl meiner Google-Bewertungen?

Werden Sie aktiv: Bitten Sie Ihre Kunden und Interessenten darum, Sie auf Google zu bewerten. Entwickeln Sie einen Skill, also eine Routine, den Sie in Ihren Arbeitsprozess einbinden.

Sie sprechen vier mögliche Zielgruppen an. Nutzen Sie deren unterschiedliche Situationen. Ich gehe grundsätzlich hier davon aus, dass Sie eine solide Dienstleistung erbringen, ansonsten macht die Bitte um Bewertung natürlich wenig Sinn.

Sie haben vier verschiedene Kundengruppen, die Sie einfach nur ansprechen müssen. Interessenten, Käufer, Eigentümer, Beratungsklienten. Klingt einfach, aber Hand aufs Herz: Tun Sie das auch? Das genau haben wir in der Umfrage auch unsere Makler gefragt.

Die Gruppe der Kauf-Interessenten wird bei 62,5% völlig ignoriert. Die späteren Käufer werden nur von 31,3% angesprochen, fast die Hälfte wird auch hier nicht um einen Eintrag gebeten. Nun habe ich gedacht, dass der Eigentümer, für den man ja in den letzten Wochen und Monaten tätig war, mit dem man viel Kontakt hatte und der den Maklerservice am besten sehen und bewerten kann, der stände im Fokus. Auch hier nutzen 43,8% die Chance nicht, immerhin 13,8% danken manchmal daran. 33,8% haben einen eigenen Skill dafür. Bravo!

Kennen Sie die 7 ultimativen Skills für mehr Google-Noten?

TIPP 1: INTERESSENTEN
Ein Interessent ist am besten gleich nach der Besichtigung ansprechbar, wenn er möglicherweise das Objekt möchte und sich Ihrer „Gunst“ versichern will. Später, wenn er leer ausgegangen ist, wird er vielleicht nicht mehr Ihr bester Freund sein, es sei denn, er wird Ihr VIP-Suchkunde.

Skill: Give-aways zur Besichtigung wie Notizblock mit Zimmermannbleistift oder Zollstock. Auf der Titelrückseite des Notizblocks bitten Sie um eine Bewertung bei Google, erklären, warum die wichtig ist und sagen kurz, wie es geht. Sie können nach der Besichtigung auch eine Erinnerungsmail mit einem Link zur Bewertungsseite senden.

TIPP 2: KÄUFER  
Der Käufer ist am besten nach dem Notartermin gut ansprechbar.

Skill: Überreichen Sie nach dem Notartermin einen schönen Dankesbrief, vielleicht weisen Sie auf ein kommendes Geschenk hin. Auf der Rückseite des Briefs – aber nicht vorne in dem Dankesschreiben selbst – die kleine Erklärung, dass Google für Sie wichtig ist und den Bewertungscode, siehe Tipp 5.

TIPP 3: VERKÄUFER
Auch er ist nach dem Notartermin gut ansprechbar oder nach der Übergabe.

Skill: Überreichen Sie ihm einen Dankesbrief, auch dazu haben wir zum Beispiel schöne Muster entwickelt. Das kommt am besten, wenn Sie beim Notartermin bereits Ihre Provisionsrechnung überreichen oder die nach ein paar Tagen verschickt wird.

TIPP 4: BERATUNGSKLIENTEN
Die vierte Gruppe, ist eigentlich (noch) kein Kunde. Er hat sich mit einem Problem an Sie gewandt, z.B. Optionen für den Verkauf bei Scheidung, Thema Immobilie im Alter u.ä.. Ihn können Sie gleich nach dem Beratungstermin um eine Bewertung bitten.

Skill: Senden Sie eine Mail mit dem Bewertungslink oder überreichen Sie ihm zum Beispiel einen ausgefallenen Flyer.

TIPP 5: BEWERTUNGSLINK ERSTELLEN
Update: An dieser Stelle hatte ich Ihnen den Link zum Erstellen eines QR-Codes gegeben. Seltsamerweise funktionieren QR-Codes zur Bewertung nicht mehr. Sie können es selber testen, bei mir erscheint dann aber beim Scannen der Hinweis: Link zur Seite nicht möglich. https://supple.com.au/tools/google-review-link-generator/

Selbst wenn ich den Link, den ich Ihnen gleich erkläre, als QR-Code erstelle, kommt ein Fehlerhinweis beim Scannen. Ist das bei Ihnen auch?

Sie finden in Ihrem Google Business Account eine Funktion, um eine einfache Linkadresse zur Bewertung inkl. Ihrem Firmennamen zu erstellen. Und so geht’s:

  1. Schritt: Klicken Sie rechts in der Menüauswahl auf „Info“
  2. Schritt: In der ersten Spalte können Sie beim @-Symbol einen  Kurznamen für Ihre Seite eingeben. Google erklärt: „Unternehmen mit Kurznamen sind auf Google Maps und über die Google Suche leichter zu finden. Ihren Kurznamen können Sie bis zu dreimal im Jahr ändern“
  3. Wählen Sie einen einfachen Begriff, hier bei mir: dasweissebuero
  4. Schritt: Gehen Sie im Menü zurück auf den oberen Punkt „Startseite“. 
  5. Klicken Sie rechts eine Tafel „Mehr Rezensionen erhalten“.
  6. Auswahl Funktion „Per E-Mail teilen“ wählen.
  7. Schritt: Es öffnet sich Ihr Mailprogramm, in dem Sie die Linkadresse finden. Sehen Sie, da taucht der Kurzname jetzt auf. (ggf. einen Tag warten, bis Google Ihren Kurznamen freigeschaltet hat.)
  8. Schritt: Senden Sie die URL in Mails nach der Besichtigung, nach Kundengesprächen … etc.
  9. Testen Sie es und schreiben Sie mir bitte eine kurze Bewertung für diesen Artikel: https://g.page/dasweissebuero/review?rc

TIPP 6: ANREIZE BIETEN
Eine Art der Anerkennung ist die Recognition, also die Kommentarfunktion, die wir Ihnen bereits vorgestellt haben (Risiko & Chance). Deshalb auch immer unbedingt positive Einträge kommentieren. Und da Sie den Kunden wahrscheinlich in der Kartei haben: Was spricht gegen ein kleines Dankeschön in Form einer kleinen Praliné-Schachtel, ein leicht in Vergessenheit geratenes Geschenk, einfach im Großbrief verschickbar und nicht teuer.

TIPP 7: WEBSITE
Während SEO-Agenturen i.d.R. raten, einen dominanten Bewertungslink zu Google auf der Website zu platzieren, rate ich Ihnen hiervon ab. Sie laden damit den anonymen Nicht-Kunden ein, Sie zu bewerten: Und der kennt Sie doch überhaupt nicht.